Nutzungsbedingung Vereinsheim
Nutzungsvereinbarung
Der Schlüssel für die oben benannten Räumlichkeiten werden nach Unterzeichnung der Vereinbarung im Vereinsheim übergeben und ist bei Nutzungsende am gleichen Ort wieder an den Vermieter auszuhändigen. Eine Weitergabe an dritte Personen ist nicht gestattet.
Mit Personen unter 18 Jahren, wird kein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Ausnahme ist die Anmietung durch deren Erziehungsberechtigten. Alle mit der Nutzung im Zusammenhang stehenden Probleme sind mit der übergebenden Person zu klären. Der Mieter ist für alle auftretenden Schäden haftbar. Diese sind unverzüglich der übergebenden Person oder einem Vorstandsmitglied zu melden.
Mit der Rücknahme der Schlüssel zahlt der Mieter die Nutzungsgebühr. Bei der Anmeldung einer beabsichtigten Nutzung der Räumlichkeiten ist eine Anzahlung in Höhe von 20,00 € fällig. Ist bis 4. Wochen vor der geplanten Vermietung kein Zahlungseingang erfolgt, behalten wir uns eine anderweitige Vergabe offen. Die Anzahlung wird mit der Rücknahme der Schlüssel verrechnet. Bei kurzfristiger Absage durch den Nutzer innerhalb dieser Frist, wird die Anzahlung einbehalten.
Der Nutzer ist für die Reinigung der Räume und Freiflächen verantwortlich und garantiert eine ordnungsgemäße Rückgabe. Abfall ist selbst zu entsorgen.
Bei Verlassen der Räumlichkeiten sind Fenster und Türen zu schließen. Die elektrischen Geräte sind abzuschalten. Das Haupttor der Gartenanlage ist zu verschließen.
Der Mieter ist nicht durch den Kleingartenverein Bergfrieden e.V. Mügeln versichert.
Das Befahren der Wege der Kleingartenanlage mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Ausnahmen sind die Zufahrt zum Vereinsheim zwecks Be- und Entladung, sowie die Nutzung des Parkplatzes.
Ruhestörender Lärm ist im Vereinsgelände zu vermeiden. Die Polizeiordnung der Stadt Mügeln ist Bestandteil dieses Vertrages.
Offene Lagerfeuer sind untersagt. Die Benutzung des Grillplatzes ist bis 21:30 Uhr gestattet.
Übernachtungen im Vereinsheim sind untersagt. Zelten im Vereinsgelände bedarf der Genehmigung durch den Vorstand.
Haftung
Der Nutzer ist verpflichtet, das Gelände vor der Benutzung auf ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen. Er ist verantwortlich, dass keine schadhaften Geräte oder Anlagen nicht genutzt werden.
Der Nutzer haftet ausnahmslos für alle Schäden, die dem Kleingartenverein im gesamten Objekt durch die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen.
Der Nutzer stellt dem Verein von etwaigen Haftungsansprüchen seines Personals, Besuchern und sonstigen Dritten für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Geländes und des Vereinsheims stehen.
Der Nutzer verzichtet seinerseits in allen Fällen auf eigene Haftungsansprüche gegen den Verein und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen den Verein und dessen Beauftragte.
Der Nutzer hat bei Vertragsabschluss nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, bei welchen auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Die Versicherung ist während der Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Die Haftung des Vereins als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß §836 BGB bleibt unberührt.
Feuerwerk ist im Voraus beim Ordnungsamt Mügeln anzumelden.